Testpflicht für Kunden bei körpernahen Dienstleistungen
WARDENBURG | Mittwoch, 28. April 2021 | Dieser Artikel enthält Werbung
So geht Friseurbesuch bei Haarscharf mit Bundesnotbremse
Seit dem vergangenen Montag gilt auch im Landkreis Oldenburg - entsprechend der Bundesnotbremse - ab einem Inzidenzwert von 100 eine Testpflicht – dh. Zum Frisörtermin muss ein aktuell negativer Coronatest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ kann der Kunde auch vor Ort direkt einen selbstgemachten Test durchführen – in diesem Falle aber muss der Kunde mind. 20 Minuten vor dem vereinbarten Termin erscheinen.
„Viel einfacher ist es" so Thassilo von Breiten-Landenberg vom Salon Haarscharf, wenn der Kunde vorher einen Abstecher zur nahegelegenen Lethe Apotheke oder Burg Apotheke macht und sich dort aktuell testen lässt. Der Besuch im Testzentrum dauert nur wenige Minuten und der Kunde kann das offizielle Testergebnis direkt mitbringen und sich anschließend im Salon verwöhnen lassen. Auch im Testzentrum im Bürgerhaus Am Everkamp 4 können sich die Kunden auf Corona testen lassen.
Hier alle Adressen von Corona Testzentren aus dem Ort Wardenburg zur Übersicht mit Kontaktdaten:
- Johanniter Testzentrum Am Everkamp 3a • Mittwochs & freitags 16:00 – 19:00 Uhr
- Burg-Apotheke Oldenburger Straße • Tel.: (04407) 8222
- Lethe Apotheke – Online-Anmeldung Corona-Testzentrum Wardenburg hier ... • Tel.: (04407) 20599
Wenn der Kunde das negative Ergebnis – oder eine andere offizielle Bestätigung – vorlegt, steht einem entspannten Salonbesuch mit FFP2-Maske oder KN95 Maske nichts im Wege. Es gilt weiterhin Maskenpflicht lt. Veordnung.
Diese Regelung hat solange Gültigkeit, bis der Inzidenzwert an mehr als 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Hier weitere Informationen zu den bestehenden Hygienemaßnahmen und Verordnungen in Niedersachsen.
Wer bereits nachweislich vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, für den entfällt die Testvorlage, sofern die Schutzimpfung vor mindestens 15 Tagen durchgeführt wurde.