Hunde müssen angeleint sein in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli
Die Gemeinde Wardenburg weist darauf hin, dass Hunde während der Brutzeit und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli angeleint sein müssen. Die Anleinpflicht gilt für jeden Hund, auch auf dem Deich, in der Marsch, im Ort sowie in den Randgebieten und insbesondere in den Wiesen und Wäldern. Die Gemeindeverwaltung appeliert an alle Hundebesitzer, sich an die Anleinpflicht für Hunde zu halten.