Wohnen von morgen: Projekt „Fliegerhorst/Smart City“
Hannelore Veit vom SoVD Kreisverbandes Oldenburg begrüßt das Projekt „Fliegerhorst/Smart City“, fordert aber weiterhin bezahlbaren Wohnraum in Oldenburg. Foto: Pixabay
31. Januar 2018 | Onlineredaktion: Cornelia Schröder
Oldenburg braucht bezahlbaren Wohnraum
Oldenburg- "Wir regen aber an, ebenfalls darüber nachzudenken, wie günstige Mieten für Menschen mit geringem Einkommen machbar sind. Wir setzen uns daher mit der Arbeitslosenhilfe dafür ein, dass die Mietobergrenze für Grundsicherungsberechtigte in Oldenburg nicht abgesenkt wird“. ergänzt Hannelore Veit.
Der SoVD Oldenburg bezieht sich auf einen offenen Brief der Arbeitslosenhilfe. Diese kritisiert das derzeit diskutierte „Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft“. Damit will die Stadt Fragen schlüssig beantworten, wann eine Wohnung für Leistungsempfänger hinsichtlich Lage, Größe und Mietpreis angemessen – und damit durch Hartz-IV Leistungen abgedeckt - ist. Die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt tragen zwar die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU, außer Strom) – aber nur, wenn Wohnung und Miete angemessen sind. Das zentrale Problem ist das Kriterium „Angemessenheit“. Sie richtet sich nach dem Mietniveau der Stadt oder Gemeinde. Veit: „Die Mieten in der Stadt Oldenburg sind stark gestiegen. Die Zahl preiswerter Wohnungen ist gering. Hier haben Hartz-4-Empfänger kaum Chancen. Sie sind noch mehr auf günstigen Wohnraum angewiesen, wenn die Angemessenheits-Grenze nach unten rutscht. Wir fordern, den sozialen Wohnungsbau auch in Oldenburg zu fördern und das Wohngeld angemessen zu gestalten. Die Wohngeldreform von 2016 darf nicht ausgehöhlt werden.“
Sie trat 2016 in Kraft. Offiziell hieß es: „Gerade in Anbetracht der in den letzten Jahren vielerorts stark gestiegenen Mieten brauchen diese Menschen die Unterstützung der Gemeinschaft. Denn Wohnen ist kein Luxus, sondern eine Existenzfrage.“ Veit: „Wir müssen aber auch das Wohngeld reformieren. Denn auch in Oldenburg müssen viele Beschäftigte etwa die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für Miete zahlen. Es geht nicht, dass Familien ein Resteinkommen haben, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt“.
Kontakt:
SoVD-Beratungszentrum Oldenburg (Sozialverband Deutschland e.V.)
Donnerschweer Str. 4
26123 Oldenburg
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