Feier des 25jährigen Bestehens von Integrationsgruppen an Kindertagesstätten im Landkreis Oldenburg
Oldenburg | Landkreis Oldenburg - Seit 25 Jahren bestehen Integrationsgruppen an Kindertagesstätten im Landkreis Oldenburg. Foto: Pixabay
23. Oktober 2018 | Onlineredaktion: Cornelia Schröder
1993 wurde in der ersten Fassung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder ( KiTaG) die Möglichkeit zur Einrichtung von integrativen Gruppen in Kindertagesstätten gesetzlich verankert. Seitdem steht Eltern die Förderung ihrer Kinder mit Behinderung in zahlreichen Kindertagesstätten in Niedersachsen offen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von Kindern mit einer Behinderung wurden seitdem stets weiterentwickelt und verbessert.
Seither können Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen in Integrationsgruppen in ihrer Entwicklung pädagogisch begleitet, unterstützt und gefördert werden Jedes Kind hat das Recht, innerhalb seiner Gemeinschaft alle seine Fähigkeiten so entwickeln zu können, dass es ihm auch später möglich ist, sozial integriert und nicht am Rande dieser Gesellschaft zu leben. Ziel der Integration ist es, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen können. Sie sollen z. B. nicht wegen einer Behinderung gezwungen sein, ihren alltäglichen Lebensraum zu verlassen, Normalität bedeutet dann, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam spielen, lernen und leben.
Integration heißt, die Verschiedenheit als Chance zu begreifen. Durch die gemeinsame Erziehung können Beziehungen zueinander hergestellt werden, die Kinder können voreinander lernen und soziale Kontakte untereinander knüpfen. Aufgabe einer gemeinsame Erziehung ist es, die Lebenssituation von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern und auch von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern, um Isolation und Ausgrenzung zu verhindern und einen partnerschaftlichen, respektvollen Umgang untereinander zu fördern.
In einer integrationsgruppe werden maximal 18 Kinder, davon mindestens 2 und maximal 4 mit Integrationsbedarf, aufgenommen. Das Fachpersonal besteht aus den regulär in der Gruppe tätigen pädagogischen Fachkräften plus einer Heilpädagogin. 2015 wurde das Angebot im Landkreis Oldenburg um Integrative Erziehungshilfegruppen erweitert, die auf der gleichen Betreuungsbasis wie Integrationsgruppen für Kinder mit einem besonderen erzieherischen Bedarf eingerichtet wurden.
Die Entwicklung im Landkreis Oldenburg:
1993 Eröffnung von je einer Integrationsgruppe im ev. Kita Regenbogeninsel in Hude und in der ev. Kita Sandkrug
1994 Eröffnung von Integrationsgruppen im ev. Kita Sternschnuppe in Wildeshausen
Folgejahre Eröffnung weiterer Integrationsgruppe, erster Integrations-Krippengruppen, einer integrativen Hortgruppe
2015 Eröffnung der beiden ersten Integrativen Erziehungshilfegruppen
2018 25 Kindertagesstätten im ganzen Landkreis, die zusätzlich Integrationsgruppen in Kindergärten, 3 integrative Krippengruppe, 1 integrativen Hortgruppe und 3 integrative Erziehungshilfegruppen vorhalten
Kontakt:
Landkreis Oldenburg
Büro des Landrates
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
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